„Man ist nicht nur Gastronom, sondern eben auch Unternehmer“ – Gespräch mit „Firmenretter“ Oliver Reetz

von Jan-Peter Wulf
oliver reetz 690x460 - interviews-portraits, management „Man ist nicht nur Gastronom, sondern eben auch Unternehmer“ – Gespräch mit „Firmenretter“ Oliver Reetz

Oliver Reetz, Geschäftsführer von „einstein14“

Wir haben uns auf dem nomyblog schon öfter mit dem Thema Schließung und Pleite in der Gastronomie beschäftigt, denn (wir werden nicht müde es zu betonen) diese Themen sind nun mal eng mit dieser Branche verbunden. Viele Betriebe müssen früher oder später aufgeben: Konzepte finden keinen Anklang, die Lage ist schlecht, das Management mangelhaft oder es ändern sich die Umstände – bekanntermaßen gibt es eine Menge Risikofaktoren. 

Doch nicht immer muss eine Krise ausweglos sein. Mit Unterstützung von außen kann das Ruder herumgerissen werden. „Firmenretter.de“ lautet der Web-Auftritt der Beratungs- und Beteiligungsgesellschaft „einstein14“ aus Schwentinental in Schleswig-Holstein, die sich – wie der Name es schon vermuten lässt – darauf spezialisiert hat, Betrieben aus der Klemme zu helfen. Kleine Unternehmen (wie die meisten Gastronomien es sind), die in große Schieflage geraten sind, werden erworben und dann in einer eigens eingerichteten Betriebsgesellschaft fortgeführt, sodass im Fall einer Insolvenz keine Zerschlagung droht und der Betrieb fortgeführt werden kann. Der bisherige Inhaber oder Geschäftsführer fungiert fortan als Betriebsleiter unter dem Controlling der „Firmenretter“; die alten Mitarbeiter werden in der neuen Gesellschaft weiterbeschäftigt. Zu einem geeigneten Zeitpunkt, so ist es vorgesehen, wird der Betrieb wieder an den ehemaligen Unternehmer übertragen. Ein Modell, mit dem schon viele Unternehmen gerettet werden konnten.  

Wir haben uns mit Geschäftsführer Oliver Reetz unterhalten. 

Herr Reetz, wie erkenne ich als Gastronom eigentlich: Ich schlittere in die Insolvenz. Was sind Signale dafür?  

Für eine Insolvenz gibt es meist eine Reihe von Gründen, die in ihrem Zusammenspiel erst zum Problem werden und sich meist schleichend nähern. Viele der Unternehmen, die – leider häufig erst sehr spät – zu uns finden, haben bereits einen langen Leidensweg bis zur Insolvenz hinter sich. Gerade in der Gastronomie stellen wir fest, dass Unternehmer oft schon längere Zeit in finanziellen Schwierigkeiten stecken, diese aber irgendwie zu „managen“ wissen. Erst wenn dann ein weiterer Faktor wie ein stärkerer saisonaler Umsatzeinbruch, eine höhere Steuernachzahlung oder Mitarbeiterprobleme hinzukommen, fehlt die notwendige Liquidität und die Insolvenz ist nicht mehr abzuwenden. Indikatoren für eine solche Entwicklung sind eine sehr dünne Liquiditätsdecke, wenig bis keine Rücklagen, das stetige Bemühen, Zahlungen zu schieben und Lieferanten-, Brauerei- oder Bankzahlungen nicht fristgerecht ausführen zu können sowie eigenes Geld oder Gelder aus dem eigenen sozialen Umfeld für den laufenden Geschäftsbetrieb zuschießen zu müssen. Sollten einer oder mehrere dieser Faktoren zutreffen, ist es unbedingt sinnvoll, sich professionelle Beratung, zum Beispiel bei den „Firmenrettern“, zu suchen.

Was genau ist eigentlich Insolvenz und was nicht?

Nicht-juristisch ausgedrückt befinde ich mich in einer Situation, die zu einer Insolvenz beziehungsweise zu einem Insolvenzverfahren führen kann, wenn meine fälligen Verbindlichkeiten größer sind als meine fälligen Forderungen plus die vorhandenen Werte, die ich im Unternehmen – und privat, je nach Rechtsform – habe und kurzfristig veräußern kann. Gibt es darüber hinaus auch keine belegbare Aussicht darauf, dass sich diese Situation kurzfristig ändert, ist es in den meisten Fällen sinnvoll und geboten, sich zum Thema Insolvenz beraten zu lassen. In Deutschland gibt es leider nur sehr wenige kostenfreie Angebote für Unternehmer, hier sollte in der Regel ein Fachanwalt hinzugezogen werden. Wichtig dabei ist, dass man in dieser Situation schnell handelt, denn es gibt verschiedene Fristen, die unbedingt eingehalten werden müssen.

Gibt es einen Zeitpunkt, an dem auch Sie sagen: Es ist zu spät für die Rettung?

Nein, einen solchen Zeitpunkt gibt es im Grunde nicht. Allerdings gibt es natürlich viele Fälle, bei denen wir auch nicht helfen können. Insbesondere immer dann, wenn das Unternehmen ein strukturelles Problem hat, wären auch unsere Bemühungen nicht hilfreich.

Können Sie uns bitte ein Beispiel geben? 

Eine Zeit lang haben wir regelmäßig Anfragen von Buchläden aus der gesamten Republik erhalten. Das waren oft Geschäfte, die mit viel Liebe, Herzblut, einer guten Auswahl und einer qualitativ hochwertigen Beratung punkten konnten. Nun ist es jedoch leider so, dass der stationäre Buchhandel schlicht nicht mehr mit dem Online-Handel der Versandriesen mithalten kann. Hier gibt es – so bedauerlich dies auch ist – ein Sterben vieler Einzelhandelsgeschäfte aufgrund von strukturellen Marktveränderungen. Eine Rettung oder Unternehmenssanierung durch uns wäre in diesen Fällen weder hilfreich noch hätte sie Aussicht auf Erfolg. Vergleichbare Fälle kennen wir auch aus der Gastronomie, wo es gerade in kleineren Städten durch eine Wettbewerbsveränderung einfach keinen Markt mehr für ein bestehendes Geschäft gibt. In diesen Fällen geben auch wir als Firmenretter den Unternehmen den ehrlichen und schmerzhaften Rat, sich von ihrem Unternehmen final zu verabschieden.

Wenn Sie gerufen werden: Was machen Sie als erstes? 

Als erstes sprechen wir mit dem Unternehmer oder der Unternehmerin, ob sie noch die Kraft und den Willen haben, das Geschäft weiterzuführen. Unser Modell basiert darauf, dass wir uns um den betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Teil kümmern, während der Unternehmer weiterhin das Geschäft vor Ort führt. Immer wieder habe ich erlebt, dass Unternehmern nach oft monate- oder jahrelangem Kampf gegen die Insolvenz einfach die Kraft fehlt weiterzumachen. In diesen Fällen ist auch unser Modell nicht passend und auch die Firmenretter können hier nicht helfen.

Ist die Kraft vorhanden, wie geht es dann weiter? 

Im zweiten Schritt analysieren wir die Zahlen und auch die Gründe, die zur angespannten Lage geführt haben. Hier muss man klar erkennen können, dass es sich eben nicht um ein strukturelles Problem handelt, denn in solchen Fällen ist unsere Hilfe auch nicht zielführend. Wenn diese beiden Punkte positiv geklärt sind, nehmen wir – je nach Verfahrensstand – mit dem Insolvenzverwalter Kontakt auf und verhandeln mit ihm über die Fortführungslösung. Sollte noch kein Insolvenzverfahren angemeldet worden sein, vermitteln wir natürlich auch Fachanwälte, die unser Modell schon kennen und mit denen wir, gemeinsam mit dem Unternehmer, die Situation bewerten und passende Maßnahmen ergreifen. In den vielen Jahren und den vielen Gesprächen, die ich in diesen Jahren geführt habe, hat sich immer wieder gezeigt, dass es für Unternehmer in einer solchen Phase wichtig ist, dass sie ein Stück weit an die Hand genommen werden und durch diese schwierige Zeit begleitet werden. Diese Unterstützung bieten wir kostenfrei als „Invest“ in das zukünftig gemeinsame Unternehmen. Leider gibt es auch in diesem Bereich eine Menge von kostenpflichtigen Angeboten, die vorrangig darauf abzielen, den Hilfesuchenden noch den letzten Euro aus der Tasche zu ziehen und schlussendlich wenig bis gar keine Hilfe bieten. Daher rate ich von allen Beratungsangeboten ab, die schon im ersten Schritt Geld kosten und deren konkrete Hilfe für den Betroffenen auf den ersten Blick nicht erkennbar ist. So, wie jeder gute Fachanwalt in diesem Bereich eine kostenlose kurze Erstberatung anbietet, ist auch unser Angebot bis zum Abschluss des Unternehmenskaufs vollständig kostenlos. Das bedeutet: Wir gehen mit den Erstgesprächen, der Zahlenanalyse, den Gesprächen und Verhandlungen mit dem Betroffenen sowie gegebenfalls dem Insolvenzverwalter und allen folgenden Vertragsverhandlungen in Vorleistung. Für all das muss der Betroffene nichts bezahlen. 

Ein Videoportrait über „Firmenretter.de“.

Wie sieht dann Ihr Geschäftsmodell aus?

Wir finanzieren uns aus einer monatlichen Beratungspauschale, die in ihrer Höhe auf das jeweilige Geschäft abgestimmt ist und erst fällig wird, wenn das Unternehmen tatsächlich gerettet wurde. Dann wird diese Pauschale aus den monatlichen Erträgen der geretteten Firma gezahlt und zwar so lange, wie die Firma in unserem Beteiligungsmodell besteht. Möchte der Unternehmer wieder aussteigen und sein Unternehmen ohne uns weiterführen, so ist dies grundsätzlich jederzeit durch eine Rückveräußerung möglich. Damit entfallen dann natürlich auch die Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber. Im Klartext: Wir übernehmen das volle Risiko für unsere Arbeit bis zur tatsächlichen Rettung. Ab dann wird unsere Leistung – Geschäftsführung, Controlling, Investitionsplanung, Buchhaltung und so weiter – durch eine monatliche Zahlung aus den laufenden Erträgen der Firma abgegolten.

Wie bereite ich mich als Gastronom auf die Zusammenarbeit mit Ihnen vor? Und wie bereite ich mein Team darauf vor?

Eigentlich kann man zunächst nicht viel vorbereiten. Wir erwarten ehrliche und verbindliche Informationen von allen Beteiligten auf unsere Fragen. Hilfreich ist es in diesem Zusammenhang, wenn der Unternehmer sich seinen eigenen Fehlern aus der Vergangenheit stellt und diese für sich akzeptiert. Jeder macht Fehler, manche führen eben auch zu so existenziellen Belastungen wie bei unseren Mandanten. Im Nachhinein lassen sie sich nicht mehr ändern, man kann im Idealfall aber daraus lernen und sie nicht wiederholen. Meistens suchen wir recht früh das Gespräch mit den Mitarbeitern, denn diese sind ja in vielen Fällen das Fundament auch für die zukünftige Geschäftstätigkeit und müssen dafür am Prozess beteiligt sein. 

Sie müssen, vermute ich, aber dennoch oft harte Einschnitte vornehmen. Zum Beispiel Mitarbeiter kurzfristig entlassen. Wie gehen Sie damit um, mitunter der „harte Hund“ sein zu müssen?

Unternehmenssanierung ist nicht immer angenehm, denn oft sind harte Einschnitte und tiefgreifende Veränderungen zur Rettung eines Unternehmens notwendig. Ich selber versuche, mich dabei auf das mittel- und langfristige Ziel zu konzentrieren und der Erfolg gibt uns Recht: Beinahe alle der Unternehmen, die bei den Firmenrettern gelandet sind, können langfristig weiterbestehen. Oft anstehende Entlassungen sehe ich nüchtern. Ein Unternehmen folgt in der Regel keinem Selbstzweck, sondern dient letztendlich den Beteiligten, ihren Lebensunterhalt zu verdienen. Das ist aber nur dann gewährleistet, wenn am Ende des Tages die Einnahmen größer sind als die Ausgaben. Insofern helfe ich lieber Wenigen, ihren Lebensunterhalt langfristig zu sichern, als Vielen Versprechungen zu machen, die ich nicht einhalten kann. Das dies natürlich für den Einzelnen manchmal tragisch ist, bedauere ich schon. Allerdings konzentriere ich mich darauf, dass wir durch unser Angebot viele hundert Menschen weiterbeschäftigen können, die ohne unsere Hilfe ihre Arbeit verloren hätten.

Auf Ihrer Webseite findet sich ein Beispiel für die erfolgreiche Sanierung einer Gastronomie. Sie konnten das Unternehmen, das sich – ein „Klassiker“ – mit dem zweiten Betrieb übernommen hat, retten, indem Sie eine neue Firma gegründet haben, alle Mitarbeiter wurden übernommen. Können Sie uns bitte etwas detaillierter schildern, wie das Ganze vonstatten ging? 

Als wir den Kontakt zu dieser Gastronomie bekommen haben, hatte die Unternehmer gerade die Insolvenz angemeldet. Nach zwei ausführlichen Gesprächen und nach Sichtung der Zahlen haben wir Kontakt mit dem Insolvenzverwalter aufgenommen und unsere Fortführungslösung präsentiert. Mit ihm haben wir uns auf einen Kaufpreis für alle für die Fortführung benötigten Assets wie Laden- und Kücheneinrichtung oder Restlagerbestände geeinigt und diese im eröffneten Insolvenzverfahren in eine eigens für diese Gastronomie gegründete Gesellschaft erworben. Das hierfür notwendige Geld wurde von unserer Muttergesellschaft investiert. Geschäftsführer der neuen Gesellschaft bin ich, Betriebsleiter sind die beiden bisherigen Inhaber. Für die erste Zeit wurden regelmäßig Liquiditätsüberbrückungen aus der Muttergesellschaft gewährt, um die anstehenden Mehrkosten der „Neugründung“ zu finanzieren. Durch ein lückenloses Controlling und jederzeit verfügbare Beratungsleistungen durch die Firmenretter hat die Gastronomie bereits ab dem zweiten Monat schwarze Zahlen geschrieben und konnte bis heute – Stück für Stück – die am Anfang gewährten Investments vollständig zurückführen.

Die Zahl der Unternehmenspleiten im Bereich der Gastronomie ist hoch. Welchem Fehler begegnen Sie immer wieder, der zu Insolvenzen führen kann, und wie lässt er sich vermeiden?

Die Gründe für eine Insolvenz sind vielfältig, in fast allen Fällen sind aber auch unternehmerische Fehlentscheidungen ein Teil des Problems. Gerade in der Gastronomie stellen wir regelmäßig fest, dass es viele Unternehmer gibt, die gute Gastronomen mit einem Händchen für Trends und Angesagtes sind, die aber eben keine betriebswirtschaftlichen Kenntnisse haben. Leider ist man jedoch nicht nur Gastronom, sondern eben auch Unternehmer. Und dazu gehören eben auch Themen wie Liquiditätsplanung, Steuerrücklagen oder Buchhaltung. Wer das nicht versteht, sollte sich nicht selbständig machen. Auch ein Steuerberater kann solche Defizite nicht ausgleichen, denn er ist von den gelieferten Informationen abhängig und der Unternehmer muss mit den Zahlen, die der Steuerberater zurückliefert, auch umgehen können. Darüber hinaus haben im Bereich der Gastronomie viele Gründer romantische Vorstellungen von der Selbständigkeit. Die Realität sieht eben häufig so aus, dass man gerade in der Anfangszeit beinahe rund um die Uhr selber arbeiten muss, damit sich eine Gastronomie trägt. Das wird häufig verkannt.

Welche Rechtsform empfehlen Sie Gastronomie-Gründern für ihr Unternehmen?

Das ist nicht pauschal zu beantworten. Sicherlich ist eine Kapitalgesellschaft mit beschränkter Haftung – UG oder GmbH –grundsätzlich empfehlenswert, allerdings kommt das auf den Einzelfall an. Wichtig ist auch hier, dass man sich vor Gründung ausreichend informiert, um dann auf Basis dieser Informationen eine vernünftige Entscheidung treffen zu können.

Vielen Dank, Herr Reetz.

www.firmenretter.de

Weiterlesen:

1 Kommentar

Daniel B 13. Juli 2017 - 15:27

der Link war nicht korrrekt. Hier ist die Beispielrettung zu finden.

http://firmenretter.de/unternehmenssanierung-in-der-praxis-speisegastronomie-gerettet/

Antwort

KOMMENTIEREN

* Durch die Verwendung dieses Formulars stimmen Sie der Speicherung und Verarbeitung Ihrer Daten durch diese Website zu.