DSGVO und Gastronomie: Das müssen Betreiber von Restaurants, Cafés und Co. jetzt tun

von Redaktion
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Was müssen Gastronomen bei der neuen DSGVO beachten und tun?

Ab dem 25. Mai gilt die neue Datenschutz-Grundverordnung der EU (DSGVO) und regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten durch private Unternehmen und öffentliche Stellen. Wer Daten verarbeitet, muss dann so einiges beachten und umsetzen – auch die Gastronomie. Wir haben einen heißen Tipp, um nicht kalt erwischt zu werden. 

Und dieser Tipp lautet: Die digitale Broschüre„Das neue Datenschutzrecht – was in der Gastronomie künftig beachtet werden muss“ des Dehoga-Bundesverbands downloaden.

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Während die meisten Beiträge im Netz zu diesem wichtigen und komplexen Thema entweder zu allgemein (nicht gastrospezifisch) sind oder, so zumindest unser Recherche-Ergebnis, zu wenig umfassend oder kaum nachvollziehbar sind, deckt diese Broschüre alles ab und ist trotz des juristischen Autors kein Text, für den man ein Wörterbuch benötigt oder mit dem Schönfelder unterm Kopfkissen einschlafen muss. Grundlagen, Einzelaspekte, Handlungstipps mit konkretem Gastrobezug und sogar eine Vorlage für die Dokumentation, um die wohl kein Betrieb herum kommen wird, sind darin enthalten. Uns hat sie den Sachverhalt viel verständlicher gemacht! 

Die Broschüre kann im Dehoga Shop heruntergeladen werden. Sie ist kostenlos für Verbandsmitglieder und kostet faire 9,90 Euro für Nichtmitglieder. 

 

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