Fördergeld für die gastronomische Weiterbildung: So funktioniert die Bildungsprämie

von Redaktion
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Hat sich mit Unterstützung durch die Bildungsprämie zum Barista ausbilden lassen: Philipp von Münster. Foto: Redaktion

Wer eine berufsbezogene – zum Beispiel gastronomische – Weiterbildung machen möchte, kann sich diese über die Bildungsprämie mit 50 Prozent fördern lassen. Bis zu 500 Euro steuert der Bund bei. Wir erklären, wie es funktioniert.

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Die Gastronomie, das ist bekannt, lebt und wird immer vielfältiger durch die vielen Quereinsteiger*innen, die es in die Branche zieht – etwa um sich hier selbstständig zu machen oder in einem innovativen Unternehmen mitzuarbeiten. Für Menschen, die sich beruflich in diese Richtung umorientieren möchten, aber auch für solche, die bereits hier aktiv sind und sich weiterbilden möchten, gibt es eine Vielzahl von Fortbildungsmöglichkeiten – zum Beispiel Sommelier-Kurse für diverse Getränke (wie Wein und Bier), in der Küche oder im Bereich Service. Auch Fortbildungen zum Barista gibt es; in der Hauptstadt bietet sie unter anderem die Berlin School of Coffee an. In diesem zweiwöchigen Master-Kurs lernen die Teilnehmer*innen vom sicheren Umgang mit der Technik über Sensorik bis zur Kreation eigener Röstprofile alles, was sie als zukünftige Baristas brauchen.

Diesen Barista-Kurs hat auch Philipp von Münster absolviert. „Ich war zuvor in der Systemgastronomie tätig und wollte mich beruflich umorientieren. Als Student habe ich schon in Cafés gearbeitet, in die Richtung wollte ich zurück, und deswegen habe ich mich auf der Webseite der BSOC über Programme informiert“, berichtet er. Dabei stieß er auf den Hinweis, dass Erwerbstätige sich bis zu 50 Prozent bzw. maximal bis zu 500 Euro der Kursgebühr fördern lassen können – über die Bildungsprämie, gefördert vom Bundesministerium für Bildung und Forschung sowie dem Europäischen Sozialfonds. In von Münsters Fall wurde so fast ein Drittel der Gebühr (500 von aktuell 1.590 Euro) übernommen.

Die Bildungsprämie zu erhalten, sei denkbar einfach für ihn gewesen, berichtet er: Nach dem Vorab-Check auf der Webseite wusste er, dass er die zu erfüllenden Kriterien erfüllte und vereinbarte kurzfristig einen Termin in einer Berliner Beratungsstelle. Dort bekam er seinen Prämiengutschein am Ende der Beratung direkt ausgestellt. Beratungsstellen gibt es überall in Deutschland, insgesamt rund 530. Vor Ort informieren die speziell geschulten Berater*innen die Interessent*innen in allen Fragen rund um die Bildungsprämie – und wer noch nicht weiß, welche Weiterbildung die richtige für sie oder ihn ist, kann sich in diesem kostenlosen Gespräch Unterstützung und Tipps geben lassen. Mitzubringen sind der Personalausweis, ein Beschäftigungsnachweis und der letzte Steuerbescheid. Mit dem Gutschein meldete sich von Münster für seinen Barista-Kurs an und musste dann nur die Differenzsumme bezahlen. Die Förderungssumme erhalten die Kursanbieter, die am Bundesprogramm Bildungsprämie teilnehmen, direkt vom Bundesverwaltungsamt – mehr Infos dazu hier.

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Perfekte Kaffeezubereitung: Mit einem durch die Bildungsprämie geförderten Kurs an der „Berlin School of Coffee“ hat von Münster sie erlernt. Foto: Redaktion

„Die Förderung durch die Bildungsprämie war super für mich, vielleicht hätte ich das Kursangebot sonst gar nicht wahrgenommen“, berichtet der Neu-Barista von Münster, der mittlerweile im bekannten Berliner Feinkostgeschäft Goldhahn und Sampson (zwei Filialen) arbeitet. Das erlernte Praxiswissen kann er dort bestens gebrauchen, denn der Großteil seiner Arbeit hat mit Kaffee und Kaffeekultur zu tun. Und nicht nur das: Er trainiert auch Mitarbeiter*innen in diesem Bereich und gibt sein erlerntes Wissen weiter.

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