zmart Kalkulator: Lizenzierung von Verpackungen für die Gastronomie leicht gemacht

von Redaktion
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Mit dem Boom des Außer-Haus-Geschäfts seit Beginn der Corona-Pandemie hat das Thema Verpackungen für die Gastronomie einen ganz neuen Stellenwert bekommen. Weil die Entsorgungspflicht von Verpackungen bei den Unternehmen liegt, ist eine Lizenzierung und Übertragung ans duale System notwendig. Das macht der Kalkulator von zmart denkbar einfach.

Anzeige: Dieser Beitrag ist ein Advertorial und beinhaltet Werbung.

Produkte für das Außer-Haus-Geschäft spielen in der Gastronomie eine immer größer werdende Rolle. Mit dem wachsenden Zusatzgeschäft wächst auch die Verantwortung hinsichtlich der Abfälle: Die Umweltauswirkungen sollen möglichst niedrig sein. Das Verpackungsgesetz stellt in diesem Zusammenhang die rechtliche Grundlage dar. Es sieht vor, dass die Entsorgungspflicht bei den Unternehmen liegt, das bedeutet konkret: Nicht der Gast/Kunde, sondern der sogenannte „Erstinverkehrbringer“ trägt die Verantwortung, konkret also das Restaurant oder Café, das Produkte in entsprechenden Verpackungen verkauft – zum Beispiel Pizzakartons, Menüschalen oder Brötchentüten.

Eine – allerdings eher unrealistische – Möglichkeit ist, die Verpackungen nach Entnahme/Verzehr der Ware wieder abzuholen und dann zu entsorgen. Wesentlich einfacher ist es, mit einem dualen System zusammen zu arbeiten. Diese organisieren das Sammeln, Sortieren und Verwerten, indem sie Entsorgungs- und Verwertungsunternehmen damit beauftragen. Dafür ist eine Lizenzierung der verwendeten Verpackungen nötig – und diese wiederum lässt sich mit zmart, Teil des Dualen Systems Zentek, bequem, schnell, sicher und kostengünstig vornehmen.

Für die Lizenzierung steht online ein Verpackungsrechner zur Verfügung. Lizenzierungsjahr auswählen, Verpackungsart und Menge angeben und schon wird der entsprechende Nettopreis ausgegeben. Ein Recyclingsiegel für die Webseite und Verpackungen sowie ein CO2-Zertifikat sind auf Anfrage ebenfalls erhältlich. Wichtig: Vor der Lizenzierung muss zunächst die Registrierung über das LUCID Verpackungsregister erfolgen. Nur dann dürfen Waren vertrieben werden.

Was branchentypische Serviceverpackungen wie Pizzakartons, Brottüten oder To-go-Becher betrifft: Sie müssen nicht zwingend von den Gastronom*innen lizenziert werden, diese Pflicht lässt sich an die Hersteller übertragen. Allerdings gilt ab dem 1. Juli 2022 eine Registrierungspflicht der sogenannten Letztvertreiber von Serviceverpackungen. Diese wird ebenfalls über LUCID vorgenommen.

Gastronomiebetriebe, zum Beispiel Neugründungen, die sich mit dem komplexen Thema Verpackungslizenzierung noch nicht auskennen und Rückfragen haben, können sich an den Kundenservice von zmart wenden.

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